Datenschutzerklärung – Buchmacher AT

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Buchmacher AT erklärt Sportwetten in Österreich und verarbeitet dabei nur die personenbezogenen Daten, die für den Betrieb einer Informationswebsite nötig sind. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Betreiber von Buchmacher AT. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf buchmacherat.com; dorthin lassen sich auch alle Anfragen zum Datenschutz richten.

Welche Daten verarbeitet werden

Beim Aufruf einer Seite speichert der Webserver Protokolldaten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Sie dienen dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen und werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder gekürzt. Wer per E-Mail oder Formular schreibt, übermittelt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht; diese Angaben dienen nur der Beantwortung. Ein Wettkonto, Einzahlungen oder Ausweisdaten gibt es auf Buchmacher AT nicht.

Rechtsgrundlagen

Die Protokolldaten werden auf Grundlage des berechtigten Interesses an einem stabilen und sicheren Betrieb verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Anfragen werden nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beziehungsweise, wenn sie auf einen Vertrag zielen, nach lit. b beantwortet. Nicht unbedingt erforderliche Cookies und die Reichweitenmessung beruhen auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021), die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Empfänger und Drittländer

Personenbezogene Daten werden nicht verkauft. Empfänger sind Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, sowie Behörden, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht. Eine Übermittlung in Staaten außerhalb des EWR erfolgt nur bei einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder mit geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, etwa Standardvertragsklauseln.

Speicherdauer

Protokolldaten werden nach höchstens 90 Tagen gelöscht, Anfragen nach ihrer Erledigung, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Daten, die auf einer Einwilligung beruhen, werden gelöscht, sobald die Einwilligung widerrufen wird oder der Zweck entfällt.

Rechte der betroffenen Personen

Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15 bis 21 DSGVO. Auf einen Antrag wird unentgeltlich binnen eines Monats geantwortet; nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn die Anfrage komplex ist oder viele Anfragen vorliegen. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling finden nicht statt.

Beschwerde

Wer der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt, kann nach Art. 77 DSGVO Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien einlegen.

Stand: 30 October 2026.